Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk seit 1. März 2024

Am 1. März 2024 ist die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 20.02.2024 gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft getreten. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitkonten

Die Bundesagentur für Arbeit stellt eine Informationsunterlage mit den wesentlichen Regelungen zum Thema Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitkonten zur Verfügung. In der Unterlage werden die Voraussetzungen zur Prüfung der Vermeidbarkeit des Arbeitsausfalls nach § 96 Abs....