Feiertag im anderen Bundesland – Maßgeblichkeit des Arbeitsortes
Als erstes Bundesland hat Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Aufgrund der in den Bundesländern vorgenommenen unterschiedlichen Regelung der gesetzlichen Feiertage stellt sich die Frage, welches Feiertagsrecht anwendbar ist.