Europäische Reform des Insolvenzrechts

Die im Juni 2019 beschlossene Reform des Insolvenzrechts wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 16. Juli 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben der Richtlinie bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umsetzen.