Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?
Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert.
Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt eine Informationsunterlage mit den wesentlichen Regelungen zum Thema Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitkonten zur Verfügung.
Bei der Verwendung fremder Texte, Bilder, Videos oder Musik auf Firmenwebseiten und in sozialen Netzwerken ist Vorsicht geboten, um Abmahnungen von Rechteinhabern zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend neu geregelt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 02.07.2023 in Kraft und verlangt von Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl ab 50 Mitarbeitern die Einrichtung einer internen Meldestelle
Ab März 2024 ist „sv.net“ nicht mehr verfügbar. Handwerksbetriebe, die das Portal bisher nutzen, müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 auf dem neuen SV Meldeportal anmelden.