Onlinebefragung zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Onlinebefragung zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes

m Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Melde-stellen melden, vor Repressalien zu schützen. Betriebe mit regelmäßig 50 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, für Betriebe mit weniger Beschäftigten ist dies freiwillig möglich. Das Statistische Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz eine Unternehmensbefragung durch, um die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Belastungen für die Wirtschaft zu evaluieren.

Aktualisierung des ZDH-Merkblatts „Praxis Arbeitsrecht zum Nachweisgesetz“

Der ZDH hat das Merkblatt „Praxis-Arbeitsrecht – Überblick über das Nachweisgesetz“ angepasst. Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses form- und fristgerecht zu informieren. Mit der Novellierung des Nachweisgesetzes zum 1. August 2022 sind die ohnehin bis dahin in dem Gesetz bereits normierten Nachweispflichten des Arbeitgebers deutlich ausgeweitet worden. Damit einher ging auch ein strenges Schriftformerfordernis für die Nachweiserbringung, das bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren des Jahres 2022 seitens des ZDH stark kritisiert wurde. Dieses strikte Schriftformgebot ist auch weiterhin der gesetzliche Normalfall.