Aktualisierung ZDH-Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht“ zum gesetzlichen Mindestlohn

Im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025 hat der ZDH das Merkblatt „Praxis-Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ angepasst. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde angehoben worden. Die Erhöhung geht auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zurück. Aufgrund des mit der Mindestlohnerhöhung bestehenden hohen Informationsbedarfs der Handwerksbetriebe hat der ZDH das Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet. Das aktualisierte „Praxis Arbeitsrecht“ soll Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich unterstützen.

Ergebnisse der ZDH-Betriebsbefragung zu den wirtschaftlichen Herausforderungen

Die – zumindest für das Gesamthandwerk – stabile Konjunkturlage des Jahres 2023 scheint sich zum Jahresbeginn 2024 nicht zu bestätigen. Die Handwerksbetriebe haben für die ersten beiden Quartale des laufenden Jahres in der Summe deutlich rückläufige Umsatzerwartungen im Vergleich zu den beiden Vorjahresquartalen. Auch vor dem Hintergrund der hohen Preissteigerungsraten der letzten 12 Monate ist das ein alarmierendes Ergebnis. Eine Konjunkturbelebung im Handwerk im 1. Halbjahr 2024 dürfte ausbleiben.