Onlinebefragung zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Onlinebefragung zur Evaluierung des Hinweisgeberschutzgesetzes

m Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Melde-stellen melden, vor Repressalien zu schützen. Betriebe mit regelmäßig 50 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, für Betriebe mit weniger Beschäftigten ist dies freiwillig möglich. Das Statistische Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz eine Unternehmensbefragung durch, um die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Belastungen für die Wirtschaft zu evaluieren.

Ergebnisse der ZDH-Betriebsbefragung zu den wirtschaftlichen Herausforderungen

Die – zumindest für das Gesamthandwerk – stabile Konjunkturlage des Jahres 2023 scheint sich zum Jahresbeginn 2024 nicht zu bestätigen. Die Handwerksbetriebe haben für die ersten beiden Quartale des laufenden Jahres in der Summe deutlich rückläufige Umsatzerwartungen im Vergleich zu den beiden Vorjahresquartalen. Auch vor dem Hintergrund der hohen Preissteigerungsraten der letzten 12 Monate ist das ein alarmierendes Ergebnis. Eine Konjunkturbelebung im Handwerk im 1. Halbjahr 2024 dürfte ausbleiben.