Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im Prozessvergleich

Der Arbeitnehmer kann im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten.
Solange sich ein Arbeitnehmer noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindet, kann er selbst im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht wirksam auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten.

Registrierkassen den Behörden melden

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Spätestens am 31. Juli müssen Unternehmen und Selbstständige ihre Registrierkassen dem Finanzamt gemeldet haben Die Einhaltung der Vielzahl von Anforderungen stellt dabei eine stetig wachsende Herausforderung für die Betriebe dar. Im Rahmen des sog. Kassengesetzes...