Neuer Rundfunkbeitrag – Erfassung der Betriebe hat begonnen
Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird der neue geräteunabhängige Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eingeführt.
Mit Wirkung zum 01.01.2013 wird der neue geräteunabhängige Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eingeführt.
Seit dem 01.01.2012 gilt das Brandenburgische Vergabegesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Brandenburg.
Die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. (Abst) als Gemeinschaftseinrichtung der brandenburgischen Wirtschaftskammern hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass der Regierungsneubau in Potsdam voranschreitet.
Rückwirkend zum 01.01.2023 wurde für das Schornsteinfegerhandwerk ein neuer Mindestlohn in Höhe von 14,20 € allgemeinverbindlich erklärt.
Derzeit erhalten Handwerksbetriebe vermehrt Post von „USTID-Nr.de“ – „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.
Am 28. September 2021 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.09.2021 V1) die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht worden. Die Branchenmindestlohnverordnung ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.