Verlängerung erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die beigefügte Verordnung über die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die beigefügte Verordnung über die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Die Sonderregelungen für Stoffpreisgleitklauseln bei Bauvergaben des Bundes wurden mit Bundes-Erlass vom 06. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 verlängert.
Urteilsbegründung: Das Bundesarbeitsgericht leitet aus den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes eine allgemeine Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeitaufzeichnung ab.
Weist ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht auf den möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen hin und fordert er den Arbeitnehmer nicht zu deren Inanspruchnahme auf, kann ein Urlaubsanspruch nicht verjähren.
Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Führen Arbeitnehmer Tätigkeiten aus, die sowohl baulicher Natur als auch einem der ausgenommenen Gewerke des allgemeinverbindlichen Soka-Bau-TV (VTV) zuzuordnen sind, kommt es für die Ausnahme von der Soka-Bau-Beitragspflicht darauf an, welches Gepräge diese „Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“ dem Betrieb geben.