Neuregelungen im Lohnfortzahlungsgesetz
Die Regelungen des Lohnfortzahlungsgesetztes zur Erhebung der Umlage 1 und Umlage 2 werden zum 1.1.2006 teilweise geändert bzw. neu geregelt.
Die Regelungen des Lohnfortzahlungsgesetztes zur Erhebung der Umlage 1 und Umlage 2 werden zum 1.1.2006 teilweise geändert bzw. neu geregelt.
Ab dem 1. Januar 2006 ändern sich die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) trat am 1. November 2008 in Kraft.
Aufgrund des Forderungssicherungsgesetzes sollen Handwerksbetriebe vor allem im Baubereich, ihre Zahlungsansprüche künftig leichter als bisher durchsetzen können.
Ab dem 01.08.2015 gilt die neu gefasste Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung.
Seit Jahren schwelt ein selten öffentlich geführter Streit zwischen Bauunternehmern und Kommunen bei öffentlichen Ausschreibungen. Regelmäßig wiederholte Vorwürfe sind: Es seien intransparente Verfahren.