Neue Rechnungsstellungsregelungen
Ab 1. August 2004 sind bei der Rechnungsstellung neue Regelungen zu beachten, die durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeführt wurden.
Ab 1. August 2004 sind bei der Rechnungsstellung neue Regelungen zu beachten, die durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeführt wurden.
Mit Urteil vom 30.3.2004 hat das Bundessozialgericht eine grundlegende Entscheidung zum Anspruch eines freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen getroffen.
Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 1.5.2005 haben sich die Besteuerungsgrundlagen für Fahrzeuge über 2,8 Tonnen geändert.
Die Regelungen des Lohnfortzahlungsgesetztes zur Erhebung der Umlage 1 und Umlage 2 werden zum 1.1.2006 teilweise geändert bzw. neu geregelt.
Ab dem 1. Januar 2006 ändern sich die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) trat am 1. November 2008 in Kraft.