Sanierungsverfahren der Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung sieht verschiedene Verfahren vor, die sich für eine wirtschaftliche Sanierung eignen.
Die Insolvenzordnung sieht verschiedene Verfahren vor, die sich für eine wirtschaftliche Sanierung eignen.
Eine Klausel in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) des Arbeitsvertrags, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, ist als Tatsachenbestätigung, die geeignet ist, die Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers und zu Gunsten des Arbeitgebers zu verändern
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich darauf verständigt, die Ausfallgeldregelung auf die Sommermonate auszuweiten.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar, dass Kurzarbeitergeld bei einem Insolvenzantrag weiter gewährt werden kann, sofern die Voraussetzungen für dessen Gewährung weiter vorliegen.
Zur Corona-bedingten Anforderungen an die Tätigkeitsausübung des Friseur- und Kosmetikerhandwerks zählt auch die Erhebung von Kundendaten.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat in einem Rundschreiben die erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Einzugsstellen (= gesetzliche Krankenkassen) angekündigt, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Zwischenzeitlich hat sich auch die Bundesregierung dazu geäußert.