„Sv.net“ wird abgeschaltet, neues „SV Meldeportal“ ist gestartet
Ab März 2024 ist „sv.net“ nicht mehr verfügbar. Handwerksbetriebe, die das Portal bisher nutzen, müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 auf dem neuen SV Meldeportal anmelden.
Ab März 2024 ist „sv.net“ nicht mehr verfügbar. Handwerksbetriebe, die das Portal bisher nutzen, müssen sich bis spätestens 29. Februar 2024 auf dem neuen SV Meldeportal anmelden.
Bei Vertragsverhältnissen zwischen Handwerksbetrieben und gewerblichen Kunden oder Lieferanten kann es vorkommen, dass Anzeichen für eine drohende Insolvenz des Vertragspartners auftreten.
Mit seinem Urteil vom 17.5.2023 (Az. C-97/22) stellt der EuGH erneut klar, dass dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zusteht
Seit 1. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die gesetzlichen Voraussetzungen, die vor der Corona-Pandemie galten.
Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beschlossen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.