ZDH-Leitfaden zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz – Stand 20. Juni 2023
Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beschlossen.
Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen beschlossen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Am 23. Juni 2023 wurde das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) im Bundesgesetzblatt Nr. 155 verkündet.
Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025 beschlossen.
Ziel des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen.
Der Vollzug der Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister wurde zeitlich gestaffelt und hat für bestimmte Gesellschaften mit dem 1. April 2023 begonnen.