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Die STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH, die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die IHK-Ostbrandenburg und Young Companies führen in diesem Jahr wieder eine gemeinsame Veranstaltungsreihe mit dem Schwerpunkt „Unternehmensnachfolge“ durch.

  • Wenn die geburtenstarke Babyboomer-Generation sich im Lauf der kommenden 10 bis 15 Jahre aus dem Erwerbsleben zurückzieht, wird sie eine große Lücke hinterlassen – auch auf den Chefsesseln im Mittelstand. Jeder fünfte Betriebsinhaber im Handwerk steht bereits kurz vor dem Rentenalter oder hat dieses bereits erreicht. Weitere 36 Prozent sind zwischen 51 und 60 Jahre alt. 50 Jahre alt oder jünger sind nur 36 Prozent der handwerklichen Betriebsinhaber. Quelle https://de.statista.com
  • Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft der nachrückenden Generationen zur Übernahme unternehmerischer Verantwortung. Laut einer Analyse von KfW Research auf Basis des KfW-Gründungsmonitors würden sich nur 24 Prozent (2019: 26 Prozent) der Erwerbsfähigen von 18 bis 64 Jahren unabhängig von ihrer aktuellen Situation für die Selbstständigkeit als Erwerbstätigkeit entscheiden – 74 Prozent präferieren eine Anstellung (plus 3 Prozent ).
  • Mit der Veranstaltungsreihe möchten wir alle Betriebsinhaber und interessierten Übernehmer erreichen, die sich näher mit den verschiedenen Aspekten der Unternehmensnachfolge beschäftigen möchten. Dazu werden monatlich verschiedene Themenfelder rund um die Betriebsübergabe und die Betriebsnachfolge beleuchtet.

Unsere kommenden Veranstaltungen

  • 21.02.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Wie geht was? Die verschiedenen Formen und Möglichkeiten von Nachfolgelösungen
  • 14.03.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Unternehmensbewertung und Finanzierung
  • 18.04.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Nachfolgersuche : nexxt-change und andere Möglichkeiten
  • 16.05.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Wie miteinander reden ohne aufzuregen! Sensible Themen: Die richtige Kommunikation zur passenden Zeit. Mediation bevor nichts mehr geht.
  • 20.06.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Pitch / Best Practice
  • 18.07.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Was macht mein Unternehmen besonders? USP – Die Alleistellungsmerkmale des Unternehmens finden und herausstellen
  • 15.08.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Was kommt jetzt? Dem Trennungsschmerz vorbeugen. Maßnahmen für die Planung des Unruhestandes.
  • 26.09.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Wertevorstellungen von Abgeber und Nachfolger : Thementische: Persona / Matching / Rolle & Funktion
  • 17.10.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Passgenaue Besetzung : Wie finde ich den „idealen“ Nachfolger, sollte er immer (gleich) perfekt passen?
  • 21.11.2023, 15:00-17:00 Uhr, Online: Nachfolge ist neue Gründen : Welche Vorteile (und evtl. auch Nachteile) hat die Betriebsübernahme gegenüber der klassischen Gründung?
  • 19.12.2023, 15:00-17:00 Uhr, Präsenz: Pitch / Jahresabschluss

Nähere Informationen finden Sie auch hier: www.unternehmensnachfolge-oderland.de  oder unter Termine hier.

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon: 033434 439 - 27
Telefax: 033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Zum 1. Januar 2023 trat in Nachfolge der Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ die neue Förderrichtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in Kraft. Die neue Richtlinie wurde am 23. Dezember 2023, im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Entsprechend der nun veröffentlichten Förderrichtlinie werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie die Freien Berufe.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gewährt. Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren.

Die bisherige Unterscheidung in Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt.

Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Förderanträge können online ab 1. Januar 2023 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER

Ramona Melchert

Betriebsberaterin

Telefon: 0335 5619 - 121
Telefax: 0335 5619 - 123

ramona.melchert@hwk-ff.de

Jakub Plonski

Betriebswirtschaftlicher Berater

Telefon: 0335 5619 - 132
Telefax: 0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon: 033434 439 - 27
Telefax: 033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Förderrichtlinie (Bundesanzeiger)

Um aktuelle Informationen zum Fahrzeugbestand und dessen Modernisierung bzw. Umstellung auf klimafreundlichere Antriebskonzepte sowie einen Überblick über Belastungen durch die derzeitigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Handwerksbetriebe zu erhalten, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2020 gemeinsam mit 26 Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema “Fahrzeuge und Mobilität im Handwerk” durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.
Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 9 Fragen:

  • Wo liegt der Hauptsitz Ihres Betriebes?
  • Verfügt Ihr Betrieb über eigene Fahrzeuge?
  • Wie viele Ihrer Fahrzeuge sind in den folgenden Jahren erstmals zugelassen worden?
  • Welche Antriebsarten (und Schadstoffnormen) haben Ihre Fahrzeuge (LKW und PKW)?
  • Wenn Sie bereits E-Fahrzeuge nutzen, haben sich diese im Einsatz bewährt?
  • Erwarten Sie, dass Ihr Betrieb auch zukünftig auf eigene Kraftfahrzeuge angewiesen ist?
  • Wollen Sie in den nächsten 2 Jahren (ggf. weitere) Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb/Plug-in-Hybrid
    kaufen oder leasen?
  • Ist für Sie in der Arbeitspraxis zukünftig der Einsatz von Lastenrädern/E-Lastenrädern vorstellbar?
  • Welche verkehrspolitischen Rahmenbedingungen belasten Ihren Betrieb besonders?

Verkehrspolitische Themen haben in den letzten Jahren massiv an Bedeutung für das Handwerk gewonnen. Die langjährige Debatte über Diesel und Luftreinhaltung geht aktuell zunehmend in eine grundsätzliche Diskussion über neue Verkehrskonzepte in Städten und Gemeinden über. Das Handwerk muss sich hier frühzeitig einbringen, da eine Mobilität durch mögliche Streckensperrungen, Verbrennerverbote oder autofreie Bereiche massiv gefährdet ist.

Mit dieser Umfrage wurden aktuelle Informationen zum Fahrzeugbestand, der Nutzung klimafreundlicher Antriebskonzepte sowie zu Belastungen durch die derzeitigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen gewonnen:

  • 74 Prozent der Handwerksbetriebe nutzen betriebseigene Fahrzeuge. Etwa drei Viertel des Fahrzeugbestands ist maximal zehn Jahre alt.
  • Fahrzeuge mit Dieselmotoren bilden nach wie vor 78 Prozent der handwerklichen Fuhrparks. Weitere 18 Prozent des Fahrzeugbestands werden von Benzinmotoren angetrieben. 4 Prozent entfallen auf alternative Antriebe wie Gas-, Plug-In-Hybrid-, Elektro- oder Wasserstoffbasis.
  • Trotz des noch relativ geringen Fahrzeugbestands haben sich für 84 Prozent der handwerklichen Nutzer von E-Fahrzeugen diese Fahrzeuge bewährt.
  • Noch legen sich zwar nur 4 Prozent der Betriebe darauf fest, zukünftig in jedem Fall E-Fahrzeuge anzuschaffen. Wenn sich das Fahrzeugangebot jedoch verbessert, die Anschaffungs- und Betriebskosten sinken oder sich die öffentlichen Ladeinfrastrukturen verbessern, würde sich dieser Anteil signifikant erhöhen.
  • Für 89 Prozent der Handwerksbetriebe mit eigenen Fahrzeugen bleiben diese auch in Zukunft unverzichtbar. Der Einsatz von Lastenrädern ist nur für bestimmte Gewerke als Ergänzung zu den vorhanden Fahrzeugen vorstellbar und bleibt eine Nische.
  • Als besondere Schwierigkeit im aktuellen Verkehrsgeschehen sehen die Betriebe vor allem fehlende Stellplätze bei Kunden und an Baustellen sowie Staus und Verkehrsstockungen und einen zunehmenden organisatorischen und finanziellen Aufwand für betriebliche Fahrten insgesamt.

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download gern auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Lage und Rahmenbedingungen des betrieblichen Standorts sind für Handwerksbetriebe ein zentraler wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Entscheidet der Standort doch bspw. über die Nähe zu potenziellen Kunden und Geschäftspartnern, die Anbindung an das Straßennetz oder die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen. Insbesondere in den Ballungsräumen wird das Flächenangebot zudem knapper – auch aufgrund konkurrierender Nutzungen. Die Folgen können eine Verdrängung der Betriebe an die Stadtränder oder Einschränkungen bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebs aufgrund fehlender zusätzlicher Gewerbeflächen am Standort sein. In den ländlichen Räumen erschwert hingegen häufig die mangelnde infrastrukturelle Erschließung die Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs.

Um die Betroffenheit der Handwerksbetriebe von diesen Entwicklungen bewerten zu können, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2019 gemeinsam mit 26 Handwerkskammerneine Umfrage zum Thema “Betriebsstandorte im Handwerk” durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.

 

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 7 Fragen:

  • Wie viele Betriebsstandorte haben Sie?
  • Beschreiben Sie den Standort Ihres Betriebes – Standort allgemein / Standort innerhalb der Gemeinde
  • Welche drei Standortfaktoren sind für Ihren Betrieb entscheidend?
  • Mussten Sie Ihren Standort schon einmal aufgeben?
  • Sind Sie Mieter, Eigentümer oder Pächter der genutzten Gewerbeflächen?
  • Wie groß sind die von Ihnen genutzten Flächen bzw. wie groß ist Ihr zukünftiger Flächenbedarf?
  • Wollen oder müssen Sie Ihren Standort in absehbarer Zeit (in den nächsten zwei Jahren) verlagern?

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass attraktive Gewerbeflächen insbesondere in den Ballungsgebieten knapper werden. Zudem gibt es Verdrängungstendenzen durch andere Gewerbetreibende oder Wohnbebauung und es fehlt an Erweiterungsmöglichkeiten um zu wachsen:

  • Ein Handwerksbetrieb hat durchschnittlich 1,2 betriebliche Standorte.
  • Die Mehrheit der Handwerksbetriebe ist in ländlichen Räumen ansässig.
  • Innerhalb ihrer Gemeinde sind die Betriebe vor allem in Gebieten mit einer gemischten Nutzung (Wohnen und Gewerbe) bzw. in Gebieten, die durch Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäuser geprägt sind, angesiedelt. Standorte in klassischen Gewerbegebieten kommen erst an dritter Stelle der Häufigkeit.
  • Bei der Auswahl des aktuellen Betriebsstandorts waren die Anbindung an das Straßennetz, die Nähe zu Laufkundschaft und das Stellplatzangebot die entscheidenden Faktoren.
  • Etwa 4 Prozent der Betriebe haben innerhalb der letzten 5 Jahre eine Standortverlagerung vorgenommen, in den Ballungsgebieten waren es in etwa doppelt so viele, was auf eine stärkere Verdrängungsdynamik hinweist.
  • Etwas mehr als jeder zweite Handwerksbetrieb hat die von ihm genutzte Immobilie gemietet oder gepachtet.
  • Durchschnittlich nutzen die Betriebe an einem Standort eine Fläche von 861 m², in den Innenstädten fällt die Standortgröße deutlich kleiner aus.
  • 8 Prozent der Betriebe planen in den kommenden beiden Jahren einen Standortwechsel. In den Innenstädten liegt dieser Anteil bei 17 Prozent. Hauptgrund für die Standortverlagerung sind fehlende Erweiterungsmöglichkeiten am aktuellen Standort.

Der Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
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joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Frauen sind als Unternehmensnachfolgerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Unter dem Motto „Nachfolge ist weiblich!“ möchten die Akteurinnen und Akteure des Aktionstages daher die Unternehmensnachfolge durch Frauen deutschlandweit bekannt machen und voranbringen.
Der Nationale Aktionstag zur Unternehmensnachfolge durch Frauen findet jedes Jahr am 21. Juni statt.

In allen Regionen Deutschlands steht nachfolgeinteressierten Frauen an diesem Tag ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zur Verfügung: von Beratungsgesprächen, (Telefon-)Sprechtagen, Meet-Ups, Workshops und Seminaren für potenzielle Nachfolgerinnen und Expertinnen und Experten, Ausstellungen und Podiumsdiskussionen mit erfolgreichen Nachfolgerinnen bis hin zu Pressegesprächen und Medienkooperationen u.v.m.. Darüber hinaus steht ein überregionales bga-Expertinnen-/Expertentelefon zur Verfügung.

Die Federführung für die Nationalen Aktionstage liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und beim Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Akteurinnen und Akteure des Nationalen Aktionstages sind die Mitglieder der Task Force sowie zahlreiche Expertinnen/Experten aus dem Bereich Unternehmensnachfolge. Dazu gehören das Institut für Freie Berufe, der DEHOGA, die Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen, die Kontaktstellen Frau und Beruf, Technologiezentren, bga-Regionalverantwortliche sowie Banken und Unternehmensberatungen. Seit dem 1. Nationalen Aktionstag 2008 haben über 700 Veranstaltungen und Aktionen stattgefunden, die die vielfältigen Chancen, die eine stärkere Einbeziehung von Frauen in der Unternehmensnachfolge mit sich bringen, zeigen.

Der Nationale Aktionstag spricht insbesondere drei Zielgruppen an:

  • gut qualifizierte Frauen. Der Aktionstag möchte ihnen die Betriebsübernahme als interessante Option einer selbständigen Erwerbstätigkeit aufzeigen,
  • inhaber/innengeführte Unternehmen. Unternehmerinnen und Unternehmer sollen für die Potenziale ihrer Töchter und Mitarbeiterinnen im Hinblick auf den unternehmerischen Generationswechsel sensibilisiert werden und
  • Expertinnen und Experten. Wer Nachfolgeprozesse fachkundig begleiten und unterstützen kann, erhält durch den Aktionstag eine Plattform.

 

Quelle: https://www.existenzgruenderinnen.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

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Kfz-Steuerbescheide des Zoll verändern steuerliche Einstufung von Handwerksfahrzeugen von Lkw zu Pkw. Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit.

Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die zulassungsrechtlich als „Lkw“ gelten und bislang auch steuerrechtlich wie ein Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch die Zollbehörden in Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer als „Pkw“ eingestuft werden. Mit der Neueinstufung verbunden sind teils jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug.

Hintergrund dieser Entwicklung ist das Bestreben der Zollbehörden, insbesondere so-genannte (meist privat genutzte) „Pick Ups“ neu zu bewerten. Dies erfolgt mit Verweis auf die Regelung in § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz, wonach von der zulassungsrechtlichen Einordnung als Lkw im Steuerrecht abzuweichen ist, wenn die Prägung des Fahrzeugs durch Personenbeförderung überwiegt und die Einstufung als Pkw zu einer höheren Steuerbelastung führt. Ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse N1 (leichtes Nutzfahrzeug) dient nach der Verwaltungsauffassung dann überwiegend der Personenbeförderung, wenn es über drei bis acht Sitzplätze – ausgenommen Fahrersitz – verfügt und die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs beträgt.

Auch die Rechtsprechung hat diesbezüglich schon länger argumentiert, dass nicht zu-letzt aus ökologischen Gründen eine Besteuerung solcher Fahrzeuge mit der höheren Pkw-Steuer vorzunehmen sei.

Dieses Bestreben wirkt sich jedoch zunehmend auch auf klassische Nutzfahrzeuge im Handwerk aus, insbesondere aktuell auf Pritschenwagen mit Doppelkabinen. Schon früher gab es – je nach Handhabung durch die Länder – vereinzelt solche Fälle, bei denen der Nachweis erbracht werden sollte, dass die Fläche der Personenkabinen nicht dominiert.

Seit 2014 ist der Bund für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Seit Ende 2018 werden von den Zollbehörden die von den Zulassungsbehörden automatisiert gemeldeten Daten über die Anzahl der Sitzplätze zur Umsetzung des § 18 Abs. 12 KraftStG genutzt und auf dieser Basis Neueinstufungen vorgenommen und geänderte Kfz-Steuerbescheide verschickt. In diesem automatisierten Verfahren wird jedoch das Verhältnis der Flächen, wie oben dargestellt, außer Acht gelassen, da dies nur im Wege der Einzelfallprüfung möglich ist.

Der ZDH rät deshalb in diesen Fällen dazu, gegen den geänderten Kfz-Steuerbescheid Einspruch bei der Zollbehörde einzulegen und sowohl die Anzahl der Sitzplätze als auch die Flächenaufteilung des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei. Gegebenenfalls kann der Einspruch zurückgenommen werden.

Der ZDH (Abt. Wirtschaft, Energie, Umwelt und Abt. Steuerpolitik) sammelt aktuelle entsprechende Fälle und wird in Kürze mit dem BMF in Kontakt treten, um hier eine handwerksgerechte Lösung zu erreichen.

 

Quelle: ZDH im Januar 2019

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

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joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei Richtlinien zur SCR-Katalysator-Nachrüstung von Handwerker-  und Lieferfahrzeugen veröffentlicht.

Zu unterscheiden sind die Richtlinie für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge vorwiegend Klasse N1, teils auch N2 mit 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und die Richtlinie für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen Klasse N2, teils auch N1 mit 3,5 bis 7,5 Tonnen.

Förderberechtigte sind Betriebe, deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte (40 μg/m³) für Stickstoffdioxid überschritten haben, liegt, bzw. Betriebe, die in einem der angrenzenden Landkreise ansässig sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. (Die Städte sind im Anhang der Förderrichtlinien aufgelistet.) Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen aus anderen Regionen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von Grenzwertüberschreitung betroffenen Stadt.

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind dabei maximal Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bei Anträgen bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die maximale Fördersumme für die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

  • Seite für leichte Nutzfahrzeuge
  • Seite für schwere Nutzfahrzeuge

 

Quelle: ZDH im Januar 2019

Gunnar Ballschmieter

Umwelt- und Technischer Berater

Telefon: 0335 5619 - 247
Telefax: 0335 5619 - 123

gunnar.ballschmieter@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

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Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet mit dem neuen Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ zukünftig ein einfacheres Fördermodell für Unternehmen. Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Unternehmen aller Branchen und Größen sowie Stadtwerke und Energiedienstleister können Förderanträge stellen.

Gefördert wird die  Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien, die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und der Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software. Zudem werden unternehmensindividuelle Maßnahmen, die zur energiebezogenen Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen beitragen, gefördert. Neu ist auch, dass Unternehmen Förderung für mehrere Effizienzmaßnahmen gebündelt in einem Förderantrag stellen können.

Weitere Informationen zum neuen Programm sind auf der Internetseite von “Deutschland macht´s effizient” zu finden.

Quelle: ZDH im Januar 2019

Jördis Kaczmarek

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Zuschussförderung zur Barrierereduzierung

Bereits ab August 2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bis 6.250 Euro je Wohnung im KfW-Zuschussportal beantragen.

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR zur Verfügung. Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden.
Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.

Fragen beantwortet das KfW-Infocenter Wohnwirtschaft von Montag bis Freitag (08:00 – 18:00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 539 9002.

Weitere Informationen zu KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ finden Sie hier.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

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Am 1.1.2019 startet das neue Investitionsprogramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ in der Wirtschaft. Maßnahmen können nunmehr auch per Zuschuss gefördert werden.

 

Die Bundesregierung hat sich mit der im Jahr 2017 veröffentlichten Förderstrategie vorgenommen, die Förderprogramme im Energieeffizienz und Wärmebereich zu vereinheitlichen und teilweise neu zu gestalten.

Das bisherige Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnitts-technologien, Teile des Marktanreizprogramms (MAP), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! gehen nunmehr in einem neuen Investitionspro-gramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE) in der Wirtschaft“ auf.

Es startet am 1.1.2019. Ab diesem Zeitpunkt können in den entsprechenden Vorgängerprogrammen keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Investitionsprogramm wird aus verschiedenen Modulen bestehen:

  • Im ersten Modul sollen ähnlich wie im vorangegangenen Förderprogramm für hocheffiziente Querschnittstechnologien, besonders energieeffiziente Einzelkomponenten gefördert werden.
  • Im zweiten und dritten Modul soll die Einbindung Erneuerbarer Energie in die Prozesswärme sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik gefördert werden.
  • Das vierte Modul enthält einen neuen technologieoffenen Fördertatbestand, der die bisherige Abwärmenutzung integriert und für systemische Maßnahmen nutzbar wird.

Der Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, neben Zinsverbilligungen auch Zuschüsse als Förderinstrumente zu nutzen, wurde gefolgt: Künftig können die Maßnahmen auch durch eine reine BAFA-Zuschussförderung finanziert werden.

Zudem wird es im technologieoffenen Modul darüber hinaus für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und in EE-Prozesswärme ein Wettbewerbsprogramm mit höherer Förderquote geben, ähnlich dem bisherigen Step Up!-Programm. Die Förderung solcher innovativen Maßnahmen kann weiterhin über den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Projektträger ist, beantragt werden.

Insbesondere im Rahmen des technologieoffenen Moduls muss als Fördervoraussetzung ein Einsparkonzept erstellt werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann im Rahmen der BAFA-„Energieberatung im Mittelstand“ gefördert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Ihrer Vorabinformation den beigefügten Richtlinien-Entwürfen, die sich derzeit im administrativen Verfahren befinden und nach Zustimmung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de